Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma JOJA
EDV-Dienstleistungen
1) Geltung der Bedingungen
Diese Geschäftsbedingungen gelten innerhalb der Europäischen Union
(EU). Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen
ausschließlich auf Grund dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten
somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie
nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der
Entgegennahme der Leistung oder Ware gelten diese Bedingungen als
angenommen. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine
Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit ausdrücklich
widersprochen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind
nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.
2) Vertragsabschluß
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag
kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder die
Annahme der bestellten Leistungen oder Waren durch den Käufer
zustande. Bei Bestellungen über das Internet hat der Käufer das
Recht, den Kaufvertrag innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von
Gründen zu widerrufen und die Waren zurückzugeben. Die Ware muß in
einwandfreiem Zustand inklusive der Originalverpackungen
zurückgegeben werden, ansonsten wird die entsprechende
Wertminderung vom zu erstattenden Kaufpreis abgezogen. Technische
und gestalterische Abweichungen von Beschreibungen und Angaben in
Prospekten, Katalogen und schriftlichen Unterlagen sowie Modell-,
Konstruktions- und Materialänderungen im Zuge des technischen
Fortschritts bleiben vorbehalten, ohne daß hieraus Rechte gegen uns
hergeleitet werden können.
3) Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich ab Lager Herzogenrath. Die
Endkundenpreise verstehen sich inklusive der jeweiligen
gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Firma JOJA EDV-Dienstleistungen
ist zur Annahme von Wechseln und Schecks nicht verpflichtet; sie
nimmt nur bei entsprechender Vereinbarung diskontfähige und
ordnungsgemäß versteuerte Wechsel zahlungshalber an. Alle Angebote
sind freibleibend, Irrtümer vorbehalten. Die Geltendmachung von
Zurückbehaltungsrechten oder die Aufrechnung mit irgendwelchen
Gegenforderungen des Bestellers ist ausgeschlossen, es sei denn,
die Ansprüche des Bestellers sind rechtskräftig festgestellt.
Rechnungen der Firma JOJA EDV-Dienstleistungen sind bei Erhalt
sofort fällig; ausgenommen sind in unserer Auftragsbestätigung oder
Rechnung genannte abweichende Zahlungsziele. Bei Zahlungsverzug
werden Verzugszinsen in Höhe von 1% pro Monat, mindestens jedoch in
Höhe von 2% über dem jeweils geltenden Diskontsatz der
Landeszentralbank erhoben. Außerdem werden ab der 2. Mahnung 10,-
EUR, ab der 3. Mahnung 25,- EUR Bearbeitungsgebühren in Rechnung
gestellt.
4) Liefer- und Leistungszeit
Die von uns genannten Termine und Fristen sind unverbindlich,
sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart
wurde. Alle Liefertermine stehen unter dem Vorbehalt richtiger und
rechtzeitiger Selbstbelieferung. Teillieferungen sind zulässig.
Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und
aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung wesentlich
erschweren oder unmöglich machen, wie
Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik,
behördliche Anordnungen etc., auch wenn sie bei unseren Lieferanten
oder deren Unterlieferanten eintreten, haben wir auch bei
verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten.
Diese berechtigen uns, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der
Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit
hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz
oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Im übrigen kommen wir
erst dann in Verzug, wenn uns der Käufer schriftlich eine Nachfrist
von mindestens einen Monat gesetzt hat. Im FaIle des Verzuges hat
der Käufer Anspruch auf eine Vollzugsentschädigung in Höhe von 1/2%
für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch höchstens
bis zu 5% des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen
Lieferungen und Leistungen. Darüberhinausgehende Ansprüche,
insbesondere Schadensersatzansprüche jedweder Art sind
ausgeschlossen.
5) Lieferbedingungen und Gefahrenübergang
Grundsätzlich gilt Selbstabholung der Ware als vereinbart. Wird vom
Käufer Lieferung bzw. Versand gewünscht, so erfolgt dieser nach
unserer Wahl auf Gefahr des Käufers. Bei Lieferung sind wir zur
Berechnung einer dem Käufer vorher mitzuteilenden Lieferpauschale
berechtigt. Bei Versand trägt der Käufer die Versandkosten. Die
Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den
Versand ausführende Person bzw. Firma übergeben worden ist. Wird
der Versand ohne unser Verschulden verzögert oder unmöglich
gemacht, geht die Gefahr mit der Absendung der Mitteilung der
Versandbereitschaft an den Käufer über. Wir behalten uns das
Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung
aller uns zustehenden und noch entstehenden Forderungen gleich aus
welchem Rechtsgrund vor.
6) Gewährleistung und Haftung
Die Firma JOJA EDV-Dienstleistungen gewährt auf aIle Produkte die
jeweils gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistung, es sei denn,
andere Zeiträume werden schriftlich vereinbart. Die Gewährleistung
beginnt mit dem Lieferdatum. Die Gewährleistung bezieht sich auf
die abgeholte bzw. gelieferte Hardware; Gewährleistungsansprüche
sind nicht abtretbar. Um einen Gewährleistungsanspruch geltend zu
machen, ist es grundsätzlich erforderlich, dem defekten Teil eine
Fehlerbeschreibung und eine Kopie der Kaufrechnung beizufügen. Die
Teile werden nur komplett, d.h. inklusive Betriebs- und
Wartungsanleitungen und dem jeweils mitgelieferten, zur Sache
gehörenden Zubehör akzeptiert. Werden Betriebs- oder
Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen an den Produkten
vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien
verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen,
entfällt jede Gewährleistung. Für Angaben der den gelieferten
Produkten beigefügten Betriebsanleitungen oder
Produktbeschreibungen der Herstellerfirmen wird keine Haftung
übernommen. Der Käufer hat uns Mängel unverzüglich, spätestens
jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang des Produktes bei ihm
schriftlich mitzuteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung
innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind uns
unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Über den
Austausch bzw. die mechanische oder elektrische Reparatur von
fehlerhaften oder mangelhaften Komponenten hinausgehende Ansprüche
bestehen nicht. So gehört insbesondere die Wiederherstellung bzw.
Neuinstallation von Software, Betriebssystemen, Netzwerksystemen
und/oder anderen Datenbeständen nicht zum Umfang der
Gewährleistung. Im Falle einer Mitteilung des Käufers, daß die
Produkte nicht der Gewährleistung entsprechen, muß das schadhafte
Teil bzw. Gerät zu uns gebracht und wieder abgeholt werden; oder es
wird mit vorausbezahlter Fracht zur Reparatur an uns geschickt, die
Rücksendung erfolgt dann zu Lasten des Käufers. Auf Wunsch des
Käufers können diese Produkte bei Zahlung einer
entfernungsabhängigen Fahrpauschale durch die Firma JOJA
EDV-Dienstleistungen abgeholt und zurückgeliefert oder dann die
Reparatur auch durch einen beauftragten Servicetechniker vor Ort
ausgeführt werden. Im Falle einer zusätzlich schriftlich
vereinbarten Vor-Ort-Garantie verpflichtet sich der Käufer, das
schadhafte Teil bzw. Gerät zu einem vereinbarten Termin
bereitzuhalten bzw. den Zugang zu ermöglichen. Die Reparatur bzw.
ein Austausch erfolgt nach Wahl der Firma JOJA EDV-Dienstleistungen
entweder direkt vor Ort durch einen beauftragten Servicetechniker
oder in unserer Fachwerkstatt; in diesem Falle entstehen dem Käufer
durch den nötigen Hin- und Rücktransport keine zusätzlichen Kosten.
Über die Nachbesserung hinausgehende Ansprüche des Käufers, gleich
aus welchem Rechtsgrunde, insbesondere Wandlung, Minderung,
Kündigung und Schadensersatz irgendwelcher Art, insbesondere
Folgeschäden, sind ausgeschlossen. Dies gilt auch für
Mängelfolgeschäden aus unerlaubter Handlung und aus sonstigen
Rechtsgründen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit bei uns oder unseren Erfüllungs- bzw.
Verrichtungsgehilfen. Dieser Schadenersatz darf jedoch den
entstandenen Verlust und entgangene Gewinne nicht übersteigen, den
wir bei Vertragsabschluß unter Berücksichtigung der Umstände, die
wir gekannt haben oder hätten kennen müssen, als mögliche Folge der
Vertragsverletzung hätten voraussehen müssen. Die Firma JOJA
EDV-Dienstleistungen ist zur Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung nur
dann verpflichtet, wenn der Käufer seinerseits seine
Vertragsverpflichtungen erfüllt hat. Die Reparaturzeiten werden
unverbindlich bekanntgegeben. Durch Instandsetzung / Nachbesserung
oder Austausch treten keine neuen Gewähleistungsfristen in Kraft.
Wird nach ausführlicher Fehlersuche kein Mangel an der Ware
festgestellt, dann kann die Firma JOJA EDV-Dienstleistungen eine
Prüfpauschale von 40,- EUR in Rechnung stellen. Sollten im Rahmen
unserer Reparaturbemühungen die auf den zu reparierenden Geräten
gespeicherten Daten verloren gehen, so ist dieses Risiko vom
Auftraggeber zu tragen.
7) Schutz- und Urheberrechte
Die Vertragspartner gehen davon aus, daß an den zu liefernden
Softwareprogrammen ein Urheberrechtschutz des Herstellers besteht.
Für deren Überlassung gelten folgende Bestimmungen: Mit der
Lieferung und Bezahlung der Softwareprogramme wird kein Eigentum am
Programm erworben, sondern lediglich das Nutzungsrecht daran. Die
Programme bleiben Eigentum des Herstellers. Die Installation darf
nur einmal auf einem Computersystem erfolgen (Ausnahme:
Netzwerklizenzen). Eine Reproduktion der Programme, Anleitungen und
Handbüchern, gleich ob ganz oder auszugsweise, ist dem Käufer nicht
gestattet. Ausgenommen sind Reproduktionen, die der Käufer zu
Datensicherungszwecken für sich selbst anfertigt. Diese dürfen
nicht an Dritte weitergegeben werden. Sofern Originale einen auf
Urheberrechtsschutz hinweisenden Vermerk tragen, ist dieser vom
Kunden auch auf den Reproduktionen anzubingen.
8) Schäden und Haftung
Die Firma JOJA EDV-Dienstleistungen haftet nicht für Schäden, die
durch unsere Geräte entstanden sind, außer bei Nachweis von grober
Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Für Vermögensschäden haften wir nur
bei Vorsatz.
9) Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Rechtsbeziehungen zwischen
der Firma JOJA EDV-Dienstleistungen und dem Käufer ist Aachen.
Soweit der Käufer Vollkaufmann im Sinne des HGB oder eine
juristische Person des öffentlichen Rechts ist, wird Aachen als
ausschließlicher Gerichtsstand für aIle sich mittel- und
unmittelbar aus der Geschäftsbeziehung ergebenden Streitigkeiten
vereinbart. Wir sind jedoch auch berechtigt, am Sitz des Käufers zu
klagen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
10) Teilnichtigkeit
Sollten einzelne Bestimmungen nichtig, unwirksam oder anfechtbar
sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt und
sind dann so auszulegen bzw. durch entsprechende Vereinbarungen zu
ergänzen, daß der beabsichtigte wirtschaftliche Zweck in rechtlich
zulässiger Weise möglichst genau erreicht wird.
11) Sonstiges
Gemäß Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) machen wir darauf aufmerksam,
daß Ihre Daten mit EDV verarbeitet und in unsere Kundendatei
übernommen werden.
Diese Geschäftsbedingungen treten am 01.01.2003 in Kraft.